Optimierungspotential
#2: Steuerlast

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#2: Steuerlast

Als Grenzgänger wirst du zwangsläufig mit dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz konfrontiert werden.


Doppelbesteuerungsabkommen!

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Du giltst als ein/e Grenzgänger:in, wenn du in Deutschland wohnst, in der Schweiz arbeitest und mindestens einmal pro Woche an deinen Wohnort zurückkehrst. Dieser Status hat Auswirkungen auf deine Steuern, also aufgepasst!

Als Grenzgänger “steckst du in zwei Systemen”. Damit du dein hart verdientes Geld nicht zweimal versteuern musst – einmal in der Schweiz und einmal in Deutschland, gibt es das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen den beiden Ländern, das genau das verhindert. Das DBA regelt, wo du deine Einkommenssteuern zahlst und verhindert, dass du doppelt zur Kasse gebeten wirst. Unter das DBA fällt auch die 60-Tage-Regelung für Grenzgänger:innen.

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60-Tage-Regelung: Was bedeutet das
für dich als Grengänger:in?

In der Regel wird in der Schweiz eine Quellensteuer von 4,5 Prozent einbehalten, während du dein Haupteinkommen in Deutschland versteuerst. Diese Quellensteuer wird dir dann i.d.R. wiederum vom deutschen Finanzamt bei deiner Einkommenssteuer angerechnet. Das klingt kompliziert, vereinfacht aber tatsächlich deine Steuersituation enorm!

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Wo es eine Regel gibt, gibt es auch die Ausnahmen! Das gilt auch in diesem Fall. Die Ausnahme heißt: “60-Tage-Regelung”. Egal wie du dabei anreist, sobald du an mehr als 60 Tagen aus beruflichen Gründen nicht an deinen Wohnort zurückkehren kannst, musst du dein Einkommen in der Schweiz anstatt in Deutschland versteuern! Greift diese 60-Tage-Regelung bei dir, wirst du anders als “reguläre/echte” Grenzgänger:innen besteuert!

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Steuerlast für Grenzgänger:innen
– Worauf es wirklich ankommt

Einkommenststeuer als Grenzgänger: Clever Steuern planen und sparen!

Die 60-Tage-Regelung ist somit eine wichtige Bestimmung für alle Grenzgänger:innen, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten. Sie besagt, dass ein Grenzgänger grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig ist und in der Schweiz nur eine Quellensteuer von 4,5% zahlt. Wenn der Grenzgänger jedoch aus beruflichen Gründen an mehr als 60 Tagen im Kalenderjahr nicht an seinen deutschen Wohnsitz zurückkehrt, wird er in der Schweiz voll steuerpflichtig. Dabei zählen nur Arbeitstage als Nichtrückkehrtage.

Diese Sonderregelung kann gerade als Grenzgänger mit einem hohen Schweizer Gehalt interessant werden, denn richtet sich die deutsche Einkommensteuer nach deinem zu versteuernden Einkommen (zvE). Dieses setzt sich zusammen aus deinem Bruttolohn in der Schweiz, plus den zusätzlichen, vom Arbeitgeber gezahlten überobligatorischen Rentenbeiträgen, abzüglich der Sozialversicherungs- und Quellensteuerbeiträge, die du in der Schweiz selbst zahlst.

In Deutschland gilt dabei ein sogenannter progressiver Steuersatz – das bedeutet: Je höher dein zu versteuerndes Einkommen ist, desto höher ist auch der Steuersatz, der auf dein Einkommen angewendet wird. Diese Kombination aus Schweizer Lohnbestandteilen und deutschen Steuerregeln macht es wichtig, die genauen Abzüge und Vorteile sorgfältig zu prüfen.

Der progressive deutsche Steuersatz:

Quelle: bmf-steuerrechner.de

1. Tipp: 60-Tagre-Regelung für dich prüfen!

Interessant wird es, wenn du etwas näher an der Grenze wohnst. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dich für die Besteuerung in der Schweiz entscheiden. Das Beste daran: Die Steuersätze in der Schweiz sind deutlich niedriger als in Deutschland. Während du auf dein Einkommen in Deutschland keine Steuern zahlst, bleibt unterm Strich spürbar mehr Netto – eine Option, die sich lohnt, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Welche Voraussetzungen dafür genau erfüllt sein müssen, erkläre ich ausführlich in meinem Grenzgänger-Ratgeber.

2. Tipp: Investiere in Weiterbildungen!

Investierst du in deine Qualifikation, fördert der Fiskus mit. Kosten für beruflich veranlasste Weiterbildungen kannst du in Deutschland von der Steuer absetzen – vorausgesetzt, die Maßnahmen stehen im klaren Zusammenhang mit deinem Job in der Schweiz. Das senkt nicht nur deine Steuerlast, sondern bringt dich auch beruflich voran.

3. Tipp: Kilometer machen!

Grenzgänger:innen legen oft lange Wege zur Arbeit zurück. Die gute Nachricht: Deine Fahrtkosten zur Schweizer Arbeitsstelle kannst du in Deutschland als Werbungskosten geltend machen. Zusätzlich stehen dir verschiedene Pauschalen zur Verfügung, mit denen du deine Steuerlast auf legale Weise mindern kannst. Details wie die Entfernungspauschale oder weitere Werbungskosten solltest du unbedingt prüfen. 

Mit etwas Know-how, gezielter Planung und meinem Grenzgänger-Ratgeber machst du als Grenzgänger:in das Beste aus deinen steuerlichen Möglichkeiten – so bleibt das verdiente Geld in deiner Tasche und du profitierst doppelt vom Arbeiten in der Schweiz!

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